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Reglement und vertragliche Bestimmungen

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Betreuungszeiten

 

Die Betreuungszeiten sowie eine monatliche Mindestbetreuung werden im Betreuungsvertrag festgehalten und sind verbindlich. Änderungen können nur mit gegenseitigem Einverständnis vorgenommen werden. Bei einer dauerhaften Änderung wird der Betreuungsvertrag neu angepasst.

Die Eltern verpflichten sich die Kinder pünktlich zu bringen und zu holen.

                                                                   Hier geht's zu den Preisen

Mahlzeiten / Material / Ausflüge:

 

Bastelmaterial, Windeln und Ausflüge sind in den Betreuungskosten inbegriffen. Die Mahlzeiten werden zusätzlich verrechnet. Es wird eine gesunde und altersgerechte Verpflegung angeboten.

                                                                   Hier geht's zu den Preisen

Übernachtung:

 

Betreuungstag + Übernachtung    (inkl.  alle Mahlzeiten)                                                     115.- Fr.

Nur Übernachtung 18.00 Uhr- 8.00 Uhr  (inkl. Abendessen und Frühstück)                          50.- Fr.                                             

Abwesenheit / Krankeheit / Unfall / Ferien

 

Tage die, die Kinder fehlen, werden normal verrechnet abzüglich 5 Wochen Ferien. Die 5 Wochen werden von der Tagesmutter anfangs Jahr vorgegeben (siehe Jahresplan)

Zusammenarbeit mit den Eltern:

 

Die Tagesmutter legt grossen Wert auf eine Zusammenarbeit mit den Eltern. Die Täglichen Tür-Angelgespräch sind sehr wichtig. Elterngespräche finden nach Bedarf oder Wunsch statt.

                                       

Schweigepflicht:

 

Eltern und Tagesmutter verpflichten sich, alle Angelegenheiten Stillschweigend zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses.

                                      

Versicherung und Haftung:

Die Eltern sind verpflichtet, für ihre Kinder eine Kranken-, Unfall -und Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Die Tagesmutter übernimmt keine Haftung. Für Beschädigung, welche ein Kind verursacht, haften die Eltern.

Meldepflicht Kanton:

 

Wer Kinder unter 12 Jahren gegen Entgelt tags- und nachtsüber in seinem Haushalt betreut, muss dieses der zuständigen Behörde melden. Im Kanton Thurgau ist das Departement für Justiz und Sicherheit die Pflegekinder-und Heimaufsicht zuständig.

                                       

Fotos:

 

Mit Unterschrift geben sie der Tagesmutter die Erlaubnis, dass ihr Kind in Alltagssituationen von der Tagesmutter fotografiert und die Fotos für folgende Zwecke verwendet werden dürfen. Weitergabe der Fotos als Erinnerungsfotos an andere Eltern, für Bastelarbeiten und Dekorationen, sowie für die Webseite der Tagesmutter

                                       

Probezeit:

 

Die Probezeit beträgt 2 Wochen ab Betreuungsbeginn und ist von beiden Parteien innerhalb dieser Zeit jeweils mit einer Frist von 1 Woche kündbar.

Kündigung:

Es kann von beiden Parteien auf das Monatsende, unter Einhaltung einer 2-monatigen Kündigungsfrist, schriftlich gekündigt werden.

Der Betreuungsvertag kann aus schwerwiegenden Gründen kurzfristig oder fristlos gekündigt werden. Solche Gründe können sein:

- Verletzung vertraglicher Vereinbarung

- Verletzung der Aufsichtspflicht der Tagesmutter

- Mehrmals unentschuldigtes Fernbleiben

- Nicht bezahlte Betreuungsrechnungen

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